Preisliste und Reservierung "La Rescapade"


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TYP
MONAT

Mazet
4/5 pers.
Typ F2a
PREIS/WOCHE

Mas
4/5 pers.
Typ F2b
PREIS/WOCHE
Mas
7 pers.
Typ F3
PREIS/WOCHE
VILLA
8 pers.
Typ F4
PREIS/WOCHE
Von 03/10/09 bis 03/01/10
340 €
440 €
495 €
630 €
Von 03/01/10 bis 03/04/10
340 €
440 €
495 €
630 €
Von 03/04/10 bis 01/05/10
450 €
565 €
640 €
800 €
Von 01/05/10 bis 29/05/10
420 €
530 €
600 €
750 €
Von 29/05/10 bis 12/06/10
530 €
630 €
700 €
875 €
Von 12/06/10 bis 26/06/10
630 €
740 €
800 €
1 000 €
Von 26/06/10 bis 03/07/10
790 €
930 €
1 010 €
1 350 €
Von 03/07/10 bis 24/07/10
900 €
-
1 160 €
1 550 €
Von 24/07/10 bis 21/08/10
950 €
-
1 215 €
1 650 €
Von 21/08/10 bis 28/08/10
900 €
-
1 160 €
1 550 €
Von 28/08/10 bis 04/09/10
790 €
930 €
1 010 €
1 350 €
Von 04/09/10 bis 18/09/10
580 €
690 €
750 €
940 €
Von 18/09/10 bis 02/10/10
510 €
620 €
680 €
825 €
Von 02/10/10 bis 01/01/11
340 €
440 €
495 €
630 €

20 % Nachlass (außer von 26 Juni bis 04 September 2010) bei Jedem Aufenthalt zwischen 14 und 21 Tagen
(nicht in Verbindung mit anderen Angeboten) aufeinanderfolgenden Tagen
.


NEU TARIFE RABATTE

Ab 4 nachfolgenden Wochen :
non cumulable mit einem anderen promotion
:

LANGE AUFENTHALTE von
4 bis 12 sem. nachfolgend
Mazet Typ F2a
4/5 Pers.

PREIS ab 4 WOCHEN
Mas Typ F2b
4/5 Pers.

PREIS ab 4 WOCHEN
Mas Typ F3
7 Pers.

PREIS ab 4 WOCHEN

Von Oktober 2009
bis Maerz 2010
(zzgl. Elektrizität)

TARIFE RABATTE
Vom
30 % bis 50 %
TARIFE RABATTE
Vom
30 % bis 50 %
TARIFE RABATTE
Vom
30 % bis 50 %

Nachfrage und Meldung

Email :
Name
Vorname
Adresse
PLZ
Stadt
Land
Telephonnummer
Faxnummer
Email
Vermietung für Mazet 4/5 Pers. Typ F2a
Mas 4/5 Pers. Typ F2b
Mas 7 Pers. Typ F3
Villa 8 Pers. Typ F4
Anzahl Erwachsene
Anzahl Kinder
Alter der Kinder
Ankunft
Abfahrt
Ergänzende
Informationen
oder Meldung

  FREIWILLIGE MIETRÜCKTRITTSVERSICHERUNG
GEREGELT VOM << CODE DES ASSURANCES >>
http://extranet.albinet.fr/adar/?id=641327


Mit ADAR fahren Sie unbesorgt in die Ferien

Sie reservieren Ihr Ferienziel normalerweise längere Zeit im Voraus.

  • In der Zwischenzeit können zahlreiche Ereignisse wie zum Beispiel Krankheit, Todesfall, Entlassung aus ökonomischen Gründen, usw. eintreten und Sie daran hindern, sich an Ihren Ferienort zu begeben oder Sie dazu zwingen, Ihre Ferien zu unterbrechen.

    Die für die Ferienvermietung geleistete Anzahlung oder Zahlung der Gesamtsumme wird Ihnen in diesem Fall nicht zurückerstattet.

    Adar deckt die Folgen derartiger Ereignisse!

    - Im Falle einer Stornierung Ihres Aufenthalts wird Ihnen die geleistete Anzahlung zurückerstattet sowie dem Vermieter der eventuelle Restbetrag.
    - Im Falle einer Unterbrechung Ihres Aufenthalts, erhalten Sie die Rückerstattung für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.
    - Sie haben hierdurch eine Haftpflichtversicherung, die Schäden deckt, die an Mietgegenständen aufgrund eines Brands, Explosion, Wasserschäden verursacht worden sind.

    Fahren Sie unbesorgt in die Ferien.

    Achtung: Sie haben 10 Tage ab Ihrer Miet-Zusage, um die Versicherung zu unterzeichnen.

    _____________________________________________________________________________________________________
    Der vorliegende Vertrag dient der Erbringung von nachstehend definierten Versicherungsleistungen an Mieter bei einer kurzen Mietzeit, für Wohnungen in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Malta, Monaco und Andorra.

    MIETER / VERSICHERTER
    Mit Mieter wird jede natürliche Person französischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit bezeichnet, die eine möblierte Wohnung für eine kurze Zeit über eine der folgenden professionellen Einrichtungen mietet: Immobilienagenturen, Reisebüros, Reiseveranstalter… etc.
    Als Versicherte gelten der/die Mieter(in), sein(e) Ehegatte/Ehegattin (einschließlich der offensichtliche Lebenspartner mit oder ohne Lebenspartnerschaftsvertrag), deren Vorfahren oder nächsten Nachkommen oder deren Schwiegersohn, Schwiegertochter, Bruder oder Schwester oder jede sonstige Person, die auf dem Anmeldeformular des vorliegenden Vertrags eingetragen ist und Nutzungsrecht der genannten Wohnung besitzt.

    KURZE MIETZEIT : Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Räumlichkeiten, die nicht Eigentum des Versicherten sind und welche dieser nicht ganzjährlich mietet.
    RÄUMLICHKEITEN : Miethaus, Wohnung, Hotelzimmer, Campinganhänger, Mobilheim, Boot für Flussfahrten.

    VERSICHERER : AGF IART - AG mit einem Grundkapital von 938.787.416 € - Das Unternehmen unterliegt dem Code des Assurances (Gesetzbuch über das Versicherungswesen) 87, rue de Richelieu - 75002 Paris - RCS PARIS- B 542 110 291

    MAKLER : Cabinet ALBINET, Versicherungsmakler, firmiert unter der Handelsmarke ADAR, AG mit einem Grundkapital von 200000 Euro – RCS Paris B 582 136 289.

    VEREINBARUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNG
    Die ADAR Versicherungsleistungen erhalten durch die begleitende Unterschrift des Saisonmietvertrags Gültigkeit und die Zahlung des ADAR Beitrags, die im Rahmen desselben Vertrags oder auf dem einzelnen Anmeldeformular vorgesehen ist, dient als Entschädigungsgrundlage. Zusätzliche Dienstleistungen wie der Transport können hiervon betroffen sein, unter der Voraussetzung, dass diese mit der Reservierung verbunden sind und die Prämie ebenfalls diese Dienstleistungen einschließt.
    Wenn der Mietvertrag mehrere Familien vorsieht, ist jede von ihnen einzeln versichert; der Mietvertrag wird nicht annulliert und in diesem Fall bezieht sich die Entschädigung auf den arithmetischen Teil der betroffenen Familie. Es obliegt dem Unterzeichner des Mietvertrags, der Agentur die Namen der Wohnungsmitinhaber zu nennen.
    Die Versicherungsleistung verliert bei Eintritt des Versicherten in die Mietwohnung oder zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Aufenthalts ihre Gültigkeit, mit Ausnahme der Versicherungsleistungen << Such und Rettungskosten >> und << Haftpflichtversicherung des Mieters >>, für welche die Versicherungsleistung bei der Schlüsselübergabe an einen der autorisierten Vermittler endet.

    VERSICHERUNGSLEISTUNG
    1-Im Falle einer Annullierung des Aufenthalts
    Der Versicherer garantiert dem Versicherten die Rückerstattung der als Voraus- oder Anzahlung bezahlten Beträge sowie des Restbetrags im Falle einer Annullierung des Aufenthalts aufgrund folgender Ereignisse und dies bis zu einer Höhe von maximal 15000 Euro ungeachtet der Anzahl an Versicherungsnehmern.
    a) Schwere Krankheit, schwere Verletzung oder Tod des Versicherten oder jeder sonstigen Person, die im Mietvertrag bestimmt ist und Nutzungsrecht der besagten Wohnung besitzt. Unter Krankheit oder schwerer Verletzung versteht sich jegliche erneute Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder körperliche Beeinträchtigung, jegliche nicht vorhersehbare Verschlechterung einer bereits existierenden Krankheit, jegliche psychische Krankheit oder psychotherapeutische Behandlung verbunden mit einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen sowie jegliche Komplikationen infolge einer Schwangerschaft bis zur 28. Woche, die es dem Versicherten verbietet, seine Wohnung oder das Krankenhaus zu verlassen, in dem sich der Versicherte zum Tage des Beginns des Mietzeitraums nachweislich in Behandlung befindet. Für Angestellte muss eine Einweisung ins Krankenhaus oder eine Arbeitsunfähigkeit von wenigstens acht aufeinander folgenden Tagen durch eine ärztliche Bescheinigung über das zuvor genannte Verbot nachgewiesen werden. Für Selbstständige wird ein Krankenhausaufenthalt von mindestens acht Tagen oder das ärztliche Verbot, das Zimmer für eine Zeit von wenigstens acht Tagen zu verlassen, in Betracht gezogen. Darüber hinaus ist für Kurgäste die Bestätigung der Übernahme der bedarfsabhängigen rückerstatteten Kosten durch deren staatliche Krankenkasse erforderlich.
    b) Materialschäden infolge von Diebstahl, Brand, Explosion und sonstigen vergleichbaren Ereignissen oder Wasserschäden sowie Naturereignisse mit Schäden am Haupt- oder Zweitwohnsitz und/oder an gewerblich genutzten Räumen, deren Ausmaß unbedingt die Anwesenheit des Versicherten am Tage der Abfahrt oder während des Aufenthalts erforderlich macht, um den notwendigen Formalitäten Genüge leisten zu können.
    c) Verhinderung, in die gemietete Wohnung einzutreten, infolge konjunkturbedingter Entlassung oder Versetzung des Versicherten oder seines Lebenspartners durch den Arbeitgeber, unter der Voraussetzung, dass die Bestätigung des Arbeitgebers nach dem Gültigkeitsdatum der Versicherungsleistung ausgestellt wurde und unter dem Vorbehalt, dass die eine oder andere der Situationen dem Versicherten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags nicht bekannt war; Erhalt eines Arbeitsplatzes oder einer bezahlten Praktikumsstelle einer arbeitslosen Person mit Beginn vor oder nach den Mietdaten, unter der Bedingung, dass es sich weder um eine Vertragsverlängerung- oder erneuerung handelt, noch um einen Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma.
    d) Verhinderung, sich per Straßen- oder Schienenweg am Tag der Wohnungsübergabe in der Mietwohnung einzufinden sowie innerhalb der folgenden achtundvierzig Stunden aufgrund von Straßensperren oder Streiks, die jeglichen Verkehr unmöglich machen. Hierzu ist eine schriftliche Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde des Urlaubsortes vorzulegen.
    Wenn der Versicherte dazu gezwungen ist, seinen Aufenthalt infolge eines Verbots aufgrund von Verschmutzung, Überschwemmung, Brand, Naturereignissen oder Seuche innerhalb von 48 Stunden vor oder nach dem vertraglich festgelegten Datum des Mietbeginns zu annullieren oder darauf zu verzichten. Diese Risiken werden in Bezug auf den vorliegenden Vertrag als eingetroffen angesehen, wenn der Zutritt des Ortes in einem Umkreis von fünf Kilometern des Standortes der Mietwohnung gemäß einer Entscheidung einer Kommunal- oder Präfektoralbehörde während dem versicherten Mietzeitraum untersagt wurde.
    f) Infolge einer behördlichen oder gerichtlichen und nicht zeitlich verschiebbaren Vorladung.
    g) Mangelnde Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der gemieteten Wohnräume infolge zufälliger Ereignisse wie Brand, Sturm, Wasserschaden oder sonstiger Naturereignisse, die innerhalb der vergangenen 60 Tage vor Mietbeginn eingetreten sind.

    2- Im Falle einer Unterbrechung des Aufenthalts
    Rückerstattung des Mietanteils infolge einer Unterbrechung des Aufenthaltes als Folge einer der aufgezählten Ereignisse in der RÜCKTRITTSVERSICHERUNG in den Absätzen a), b) e) f) und g) bis zu einer Höhe von maximal 15000 Euro. Die vom Versicherer auszuzahlende Entschädigung an eine geschädigte Person wird entsprechend der Anzahl an Bewohnern und verbleibenden Tagen berechnet.

    3- Such- und Rettungskosten
    Während des Aufenthalts garantiert der Versicherer die Übernahme der Kosten für Such- und Rettungsaktionen in den Bergen oder auf dem Meer durch Spezialeinheiten zur Rettung des Versicherten bis zu einer Höhe von 3050 € pro Vorfall, ungeachtet der Anzahl an vertraglich festgehaltenen Personen mit Nutzungsrecht der Mietwohnung.

    4- Haftpflichtversicherung des Bewohners für Materialschäden. Der Versicherer haftet:
    a) Im Falle von Brand, Explosion, Wasserschaden: Die Kostenübernahme entstandener Schäden an Mobiliar und Immobilien im Besitz des Eigentümers der gemieteten Wohnung (mit Ausnahme für gemietete Boote); der Materialschäden bei Nachbarn und Dritten; die Entschädigung bei Verlust an Mieteinnahmen und Nutzungsmöglichkeit: Als Zusatz einer bereits bestehenden Urlaubsversicherung. Diese Versicherungsleistung deckt Schäden in einer Höhe von bis zu 1525000 Euro. Ausgenommen sind an anderen Booten verursachte Schäden.
    b) Für sonstige zufällige Schäden: An zum Inventar gehörenden Mobiliar im Inneren der gemieteten Wohnung (mit Ausnahme des Oberwerks)und an Immobilien im Besitz des Eigentümers der gemieteten Wohnung (mit Ausnahme gemieteter Boote). Diese Versicherungsleistung deckt Schäden in einer Höhe von bis zu 2500 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 75 Euro.

    AUSNAHMEN

    Ausgeschlossen von den Versicherungsleistungen sind:
    1- Allgemeiner Ausschluss
    Ÿ Schäden in direkter oder indirekter Verbindung mit:
    - absichtlichen oder betrügerischen Taten des Versicherten,
    - Kriegszustand (Krieg mit dem Ausland oder Bürgerkrieg)
    katastrophenartige Ereignisse, außer wenn die Ereignisse als „Naturkatastrophen“ erklärt wurden
    - Katastrophen (Schäden durch Vulkanausbrüche, Erdbeben, Meeresgewalt, seismische Meereswogen, Erdrutsch und sonstige
    - Atomarem Risiko (Schäden atomarer Herkunft oder als Folge ionisierender Strahlung)
    2- Gültige Ausnahmen der Versicherungsleistung << Annullierung >> und << Unterbrechung des Aufenthalts >>

    Infolge:

    einer Schwangerschaft nach der 28. Woche oder Entbindung
    eines freiwilligen und bewussten Selbstmords
    einer Kur
    einer psychische oder psychotherapeutischen Behandlung ohne Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen
    Schönheitsbehandlung
    Unfällen und Krankheiten, deren Ursachen bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, mit Ausnahme einer unvorhersehbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes
    einer vorhersehbaren Verschlechterung des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Gesundheitszustandes
    eines Streitfalls oder Einspruchs in Bezug auf die Beschreibung oder Wohnungsabnahme
    einer konjunkturbedingten Entlassung, Versetzung, deren Ausführung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat
    einer Änderung der Urlaubsdaten
    eines Unfalls, bei dem dem Versicherten im Anschluss an einen Test ein erhöhter Blutalkoholspiegel oder die Einnahme von Drogen in einer Menge nachgewiesen wurde, die vom Gesetz als ein Vergehen angesehen wird
    eines Unfalls bei der Steuerung eines Fluggeräts während der Teilnahme an einem Motorsportwettkampf oder den vorhergehenden Probeflügen
    fehlender Impfung oder der Unmöglichkeit einer Impfung
    einer Annullierung von Seiten des autorisierten Vermittlers
    einer Rückzahlung der Versicherungsprämie
    3- Ausgenommen von der Versicherungsleistung „Such- und Rettungskosten“ sind:

    Rettungskosten durch den Einsatz öffentlicher Rettungsdienste als Folge eines unentschuldbaren Fehlers des Versicherten.
    Kosten für das Schleppen eines Segel- oder Motorbootes,
    Kosten, die durch die Erkundung von Höhlen entstanden sind,
    4- Ausgenommen von der Versicherungsleistung „Haftpflichtversicherung des Bewohners“ sind:

    Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden,
    Schäden am Eigentum des Mieters,
    Schäden infolge mutwilliger Beschädigung, Brandlöcher durch Zigaretten oder sonstige Raucherartikel
    Schäden, die durch Haustiere entstanden sind, für die der Versicherte die Verantwortung trägt,
    Schäden aufgrund von Feuchtigkeit, Kondensation, feuchtem Beschlag, Rauch,
    Pannen an Apparaten, die dem Versicherten zur Verfügung gestellt worden sind,
    Schäden an Lampen, Sicherungen, Elektronenröhren, Bildröhren, Kristall-Halbleitern, Heizwiderständen und Heizdecken,
    Kosten für Reparatur, Entleerung oder Wechsel von Leitungen, Hähnen und in die Wasseranlage und Heizung integrierten Apparaten.
    Diebstahl von Gegenständen aus Hof, Terrasse oder Garten.
    Diebstahl von Gegenständen aus Räumen, die mehreren Mietern oder Bewohnern zur Verfügung stehen, außer im Falle eines Einbruchs,
    Diebstahl oder Verlust von Schlüsseln,
    Schäden an den in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenständen, die vollständig von Dritten bewohnt werden, d. h. weder vom Mieter noch seinem Personal oder von ihm zugelassenen Personen,
    Schäden infolge einer Nutzung oder Verwendung, die nicht dem Mietvertrag entspricht,
    Folgen einer vertraglichen Verpflichtung, wenn diese die gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers überschreitet.
    Schäden am mobiliar, das als Oberwerk betrachtet wird.
    BESTIMMUNG DER RECHTSÜBERTRAGUNG
    Jegliche Aktionen, die von dem vorliegenden Abkommen herleiten, sind auf eine zeitliche Dauer von zwei Jahren festgelegt, ab dem Zeitpunkt des die Ursache darstellenden Ereignisses. Der Versicherer tritt an die Stelle des Versicherten in Hinsicht auf jegliche Person, die für den entstandenen Schaden verantwortlich ist und welcher die Zahlung von Schadensersatz zur Folge hat.

    KUNDENINFORMATIONEN
    Informatik und Freiheit : Der Versicherte hat Recht auf Mitteilung und Berichtigung jeglicher ihn betreffenden Informationen, die in etwaigen Dateien zur Nutzung durch den Versicherer, seinen Bevollmächtigten oder sonstigen professionellen Einrichtungen enthalten sind.
    Kundenservice : Die Agentur Cabinet Albinet bearbeitet jegliche Anfragen und Reklamationen des Versicherers. Sollten die nach Abschluss der Untersuchung gegebenen Antworten nicht den Erwartungen des Versicherten entsprechen, kann sich dieser mit seiner Reklamierung an den AGF-Kundenservice wenden. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten nach Erhalt einer Antwort hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Schlichter hinzuzuziehen, dessen Adresse ihm AGF auf einfache Anfrage mitteilt und dies ungeachtet sonstiger rechtlicher Schritte.
    Kontrollbehörde von Versicherungsunternehmen : Die mit der Beachtung der gesetzlichen Verfügungen und Regelungen in Bezug auf Versicherungen beauftragte Instanz ist die Commission de Contrôle des Assurances, 54 rue de Châteaudun 75009 Paris.

    KOSTENERSTATTUNG ?
    Zuerst müssen Sie Ihre Vermietungsagentur per Einschreiben von der Annullierung Ihres Aufenthalts unterrichten und dies ab dem Tage, an dem Sie davon Kenntnis genommen haben und innerhalb einer Frist von 5 Tagen. Weiter müssen (nach Bestätigung Ihrer Vermietungsagentur) an ADAR sämtliche wichtigen Unterlagen zur Erstellung Ihrer Akte gesendet werden: Ärztliche Bescheinigung, Krankenhausaufenthaltsbescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kündigung etc.. Adresse: ADAR C/O Cab. ALBINET– S.A.V. 5, cité de Trévise – 75009 PARIS - Fax: 01 48 01 84 83 - Vergessen Sie folgende Angaben nicht: Ihre vollständige Adresse, Ihre Telefonnummer, den Namen Ihrer Vermietungsagentur, Ihre Bezugsnummer der Mietwohnung, die Daten von Beginn und Ende Ihres Aufenthalts.

    Sie verpflichten sich bei Schäden, von denen die Reiserücktritts und -abbruchversicherung betroffen ist, dem Arzt des Versicherers Einblick in das Krankenblatt zu gewähren. Andernfalls kann Ihnen die Versicherungsleistung nicht gewährt werden.

     


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